Übersetzungen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und ähnliche Berufe
Als Jurist einen Übersetzer mit der Übersetzung eines Textes in eine andere Sprache zu beauftragen, erfordert einen erheblichen Vertrauensvorschuss in die Person des Übersetzers. Auch wenn der Auftraggeber selbst beide Sprachen beherrscht, verfügt er in aller Regel nicht über die erforderliche Zeit, um eine schlechte Übersetzung nachträglich noch zu korrigieren. Sofern der Kunde aber die Fremdsprache überhaupt nicht versteht, ist er dem Werk des Übersetzers geradezu ausgeliefert. Denn er kann ja nicht nachprüfen, ob die Übersetzung auch nur ansatzweise richtig ist. Es geht dabei nicht um die rein sprachliche Qualität des übersetzten Textes, sondern viel grundlegender um die Frage, ob der Ausgangstext in der Zielsprache juristisch korrekt wiedergegeben wird.
Von Anfang an richtig machen
In den vielen Jahren meiner Berufstätigkeit als Sprachjuristin habe ich schon oft genug „Übersetzungen“, die man bestenfalls als Übersetzungsversuche bezeichnen kann, von Anfang bis Ende korrigieren, wenn nicht gar komplett neu erstellen müssen. Beispielhaft seien an dieser Stelle Übersetzungsunfälle bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt, die mir immer wieder begegnen. Die übersetzten Versionen solcher Texte sind regelmäβig ebenso brauchbar wie die allseits beliebten Aufbauanleitungen für Möbel, die beim Aufbau gerade nicht weiterhelfen, weil sie schlicht und ergreifend unverständlich sind. Dabei ist das Ziel der Übersetzung identisch: Der Schrank muss anhand der Aufbauanleitung aufbaubar sein, und eine Vertragsstrafenklausel zum Beispiel muss wirksam vereinbart sein. Die Vertragsstrafenklausel muss also korrekt im Vertrag übersetzt sein, muss denselben juristischen Effekt haben wie die Klausel in der Originalversion. Der Übersetzer hat hierzu die juristische Äquivalenz der Texte herzustellen und muss, um dies erreichen zu können, sich sprachlich wie juristisch in beiden Welten auskennen. Als Auftraggeber ist es daher wie bei allen etwas schwierigeren Texten sicherer, einen Übersetzer zu beauftragen, der weiß, wovon er schreibt – wenn man der Sicherheit halber nicht die Verbindlichkeit der übersetzten Textversion ausschlieβen will.
Verhandlungen und Verträge
Eine weitere Gelegenheit, bei der Rechtsanwälte sich voll auf meinen Einsatz als Sprachjuristin verlassen können, ist die Verhandlung von Verträgen zwischen Vertragsparteien, die keine gemeinsame Sprache sprechen. Jede Vertragspartei nimmt gewünschte Veränderungen am Vertragsentwurf in der jeweils eigenen Sprache vor, und ich übertrage diese Änderungen dann in die jeweils andere Sprachversion. Auf diese Weise verändert sich der zweisprachige Vertragstext kontinuierlich im Laufe der Verhandlungen, wobei Anpassungen häufig noch in letzter Minute – regelmäßig am Abend oder gar in der Nacht vor Abschluss – vorgenommen werden müssen. In diesen durchaus anspruchsvollen Situationen ist es für die beteiligten Rechtsanwälte ein echtes Asset, auf die Dienste einer Sprachjuristin zugreifen zu können, die kompetent und verlässlich ihre Kunden begleitet und zeitlich flexibel ist.