Übersetzerin – Sprachjuristin
Die Übersetzung juristischer, regelmäßig komplexer Texte setzt nicht nur fundierte Kenntnisse zweier unterschiedlicher Sprachen voraus, sondern auch von zwei Rechtssystemen. Sie kann nur gelingen, wenn die Übersetzerin über Erfahrung bei der Suche nach Äquivalenzen der in den Sprachen und Rechtssystemen zur Verfügung stehenden Begrifflichkeiten verfügt.
Dank meines Doppelstudiums mit Abschlüssen sowohl in Rechtswissenschaften als auch in Übersetzung garantiere ich als Sprachjuristin Qualität und Verlässlichkeit bei der Übersetzung juristischer Texte und beschränke mich bewusst auf die Sprachkombinationen Deutsch/Spanisch sowie Spanisch/Deutsch. Im internationalen Umfeld tätige Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, aber auch Privatpersonen benötigen immer wieder Übersetzungen von nur in einer fremden Sprache vorliegenden Dokumenten wie Vertragswerken, gerichtlichen Entscheidungen, Jahresabschlüssen und Prüfungsberichten, aber auch von wissenschaftlichen Artikeln. Genau diese Art von Dokumenten übersetze ich – und zwar sehr gerne.